AGB
Allgemeine Lieferbedingungen für den Webshop der Ceva Tiergesundheit GmbH, Kanzlerstr. 4,40472 Düsseldorf, Deutschland
1. Geltung; Hinweispflicht des Kunden
1.1 Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge über Lieferungen von Waren zwischen der Ceva Tiergesundheit GmbH, Kanzlerstraße 4, 40472 Düsseldorf, Geschäftsführer: Dr. Péter Schnur, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer: HRB 21959, Telefonnummer: +49-211-965970, Telefaxnummer: +49-211-9659715, E-Mail: cevadeutschland@ceva.com (nachfolgend „wir“ bzw. „uns“ genannt) und Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder wir Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos gegenüber dem Kunden erbringen oder wir Leistungen des Kunden vorbehaltlos annehmen, ohne den Bedingungen des Kunden nochmals zu widersprechen.
1.3 Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unser sonstiges Verhalten oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages.
1.4 Die in diesen Bedingungen geforderte Schriftform wird auch durch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail gewahrt.
1.5 Der Kunde hat uns vor Vertragsabschluss einen schriftlichen Hinweis zu geben, wenn die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder wenn die Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellenden Bedingungen eingesetzt werden soll. Er hat uns zudem schriftlich auf mit dem Vertrag verbundene atypische Schadensmöglichkeiten oder Schadenshöhen hinzuweisen.
1.6 Wir können uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben auch Dritter bedienen. Wir bleiben jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden verantwortlich.
2. Angebote; Bestellung; Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Webshop stellen insbesondere kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die im Webshop beschriebenen Artikel zu bestellen.
2.2 Der Kunde kann aus unserem Sortiment im Webshop Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem Warenkorb sammeln. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Webshop durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung für die im Warenkorb befindliche Ware ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und ändern. Die rechtsverbindliche Bestellung kann durch den Kunden nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Bedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 2 Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns.
2.3 Wir werden den Zugang der abgegebenen Bestellung schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich und ausdrücklich die Annahme erklärt.
2.4 Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine separate schriftliche Annahmeerklärung annehmen oder durch faktische Auslieferung der bestellten Ware. In dieser Annahmeerklärung, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Annahmeerklärung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.5 Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden spätestens in der Annahmeerklärung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3. Teillieferungen; Gefahrübergang; Versicherung
3.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
3.3 Für Versicherung oder besondere Versandwünsche sorgen wir nur auf schriftliche Weisung und Kosten des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4. Lieferfristen und -termine; Verzug
4.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Verbindliche Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlicher Unterlagen und gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen. Im Übrigen beginnen vereinbarte Lieferfristen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung.
4.2 Wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten, wie Beibringung von Unterlagen, Leistung von Anzahlungen o. Ä. nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -termine, entsprechend den Bedürfnissen unseres Betriebsablaufs, angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Kunden.
4.3 Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann oder vom Kunden nicht rechtzeitig abgerufen wird, gelten die Fristen und Termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
4.4 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
4.5 Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art; Mobilmachung; Krieg; Aufruhr; Streik; Verkehrsunfall; Naturkatastrophen; Sabotage; mittelbare und unmittelbare Folgen einer Pandemie oder Epidemie, wie etwa Quarantäne, Grenzschließungen oder andere hoheitliche oder behördliche Eingriffe und Maßnahmen; sowie andere den vorgenannten Beispielen vergleichbare Ereignisse) verursacht wurden, die wir nicht zu vertreten haben. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Erbringung der von uns geschuldeten Lieferungen oder Leistungen erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
4.6 Für den Eintritt unseres Verzugs ist eine Mahnung durch den Kunden in Textform erforderlich. Falls wir in Verzug geraten, ist die Höhe des Schadensersatzes wegen Verzuges für jede volle Verspätungswoche auf 1,0 %, maximal auf 5 % des Wertes des verspäteten Leistungsteils begrenzt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.7 Nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 2 Wochen beträgt, kann der Kunde insoweit vom Vertrag zurückzutreten, als die Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist bzw. die Leistung nicht erbracht ist. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung der Ware oder Leistungserbringung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Wir werden den Kunden von dem Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses unverzüglich unterrichten und einen Zeitraum für die Nacherfüllung mitteilen.
4.8 Weitergehende Rechte wegen Verzugs stehen dem Kunden nicht zu. Ein Rückgriff auf andere Anspruchsgrundlagen, insbesondere auch nichtvertraglicher Art, ist ausgeschlossen.
4.9 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
5. Preise; Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise, die in unserem Webshop angegeben sind, verstehen sich ab Werk einschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der bei Vertragsschluss gültigen Höhe, und zuzüglich Versandkosten. Der endgültige Preis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung an uns absendet.
5.2 Die Versandkostenpauschale für innerdeutsche Lieferungen beträgt pro Bestellung EUR 14,90, wenn diese unter Bestellwert EUR 125,00 oder im Webshop unter ceva-shop.de unter Bestellwert EUR 90 liegt. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
5.3 Für Schreib- oder Übertragungsfehler bei der Preisauszeichnung im Webshop übernehmen wir keine Haftung.
5.4 Wenn wir eine Bestellung gemäß Ziff. 3.1 durch Teillieferungen erfüllen, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
5.5 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang beim Kunden abzüglich 1 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse, bei Banklastschrift innerhalb von 7 Tagen abzüglich 2 % Skonto. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der schriftlichen Annahmeerklärung.
5.6 Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag frei verfügen können. Der Kunde gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderungen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzugseintritt, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.7 Der Kunde kann die Zahlung nach seiner Wahl durch Überweisung auf das im Webshop angegebene Konto oder per SEPA-Lastschrifteinzug tätigen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
6. Aufrechnung; Zurückbehaltung; Unsicherheitseinrede
6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, außer wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist überdies nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder sonstige ihn treffende Pflichten auszusetzen, es sei denn, dass wir fällige Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten haben. § 215 BGB findet keine Anwendung. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
6.2 Soweit infolge von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen, wegen denen aus unserer Sicht eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden zu befürchten ist, unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, offene Forderungen sofort fällig zu stellen. Gerät der Kunde in Zahlungsrückstand, der aus unserer Sicht auf eine Gefährdung unserer Forderung hindeutet, so sind wir zudem berechtigt, bereits gelieferte Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterbearbeitung der gelieferten Ware untersagen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. In beiden Fällen können wir für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung verlangen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Kunde durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt).
7.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von
§ 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 7.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich und treuhänderisch für uns. Die hieraus entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff. 7.1.
7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere einer nochmaligen Übereignung, Verpfändung oder Abtretung unserer Vorbehaltsrechte an Dritte, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Vorbehaltsware erfolgt.
7.4 Die Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dies gilt auch im Falle der Weiterveräußerung nach Verarbeitung im Sinne der Ziff. 7.2. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Die Vorausabtretung erstreckt sich auch auf alle Surrogate für die Vorbehaltsware z. B. Forderungen gegen Dritte (Versicherung, Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware.
7.5 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen.
Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
7.6 Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen und unser Vorbehaltseigentum als solches kenntlich machen.
7.7 Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf schriftliches Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Der Kunde sichert uns gegenüber schon jetzt zu, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte oder Sicherheiten erforderlich sind.
8. Gewährleistung; Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Die Ware ist dann sachmangelhaft, wenn der Kunde nachweist, dass sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von der in unserer schriftlichen Annahmeerklärung beschriebenen Art, Menge und Beschaffenheit abweicht. Fehlt eine solche Beschreibung, beurteilt sich die Mangelhaftigkeit der Ware am Maßstab der bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zur Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und zugehörige Kennzeichen wie CE oder GS.
8.2 Eignungs- und Verwendungsrisiken trägt allein der Kunde.
8.3 Das Vorliegen eines Rechtsmangels richtet sich nach § 435 BGB.
8.4 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen und nach diesen Bedingungen geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, jede einzelne Lieferung unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen zu untersuchen und jeden festgestellten Mangel uns gegenüber unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältigster Prüfung erst später entdeckt werden, sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei zum Einbau oder sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
8.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.6 Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen und die beanstandete Ware zu prüfen. Beanstandete Ware ist auf unser Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Gibt der Kunde uns trotz Aufforderung keine Gelegenheit, die beanstandete Ware oder Proben davon zu prüfen, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Ein ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt uns zum Schadensersatz, wenn der Kunde bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, dass kein Sachmangel vorlag.
8.7 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, leisten wir ebenso wenig Gewähr wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
8.8 Weitere Ansprüche wegen der Mangelhaftigkeit der Ware bestehen nicht. Ein Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, insbesondere auch nicht-vertraglicher Art, ist ausgeschlossen.
8.9 Jegliche Ansprüche des Kunden wegen Lieferung mangelhafter Ware verjähren ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger und vorsätzlicher Vertragsverletzung. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führen nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
9. Haftung
9.1 Mit Ausnahme einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Ware oder Leistung übernommen haben oder für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, haften wir dem Kunden gegenüber bei einer Verletzung von sich aus dem zwischen uns geschlossenen Vertrag ergebenden Pflichten nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf Schadensersatz, ohne jedoch auf die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Haftung zu verzichten.
9.2 Wir haften nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung anderer vertraglicher Pflichten, die dem Kunden gegenüber bestehen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.3 Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
9.4 Bei der einfach fahrlässigen Verletzung anderer, d.h. nicht wesentlicher vertraglicher Pflichten, die dem Kunden gegenüber bestehen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
9.5 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
9.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Beschränkungen nicht verbunden.
10. Urheberrechte; Schutzrechte Dritter
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und an allen Bildern und Texten, die in unserem Webshop veröffentlicht werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Verwendung der Bilder und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
11. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Pflichten ist unser Sitz.
11.2 Die Parteien werden versuchen, jegliche sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen ihnen bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten umgehend partnerschaftlich und in gutem Glauben auf dem Verhandlungsweg beizulegen.
11.3 Gelingt den Parteien keine Beilegung der entstandenen Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg binnen 30 Tagen, nachdem eine Partei die jeweils andere schriftlich zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert hat, so steht beiden Parteien der ordentliche Rechtsweg offen. Die Gerichte an unserem Sitz sind zuständig für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der zwischen uns und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehung ergebenden Streitigkeiten. Wir können den Kunden nach unserer Wahl aber auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
11.4 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen der jeweils anderen Partei oder der mit der jeweils anderen Partei gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen auch nach Vertragserfüllung bis zu deren offenkundig werden strengstes Stillschweigen zu bewahren.
13. Datenschutz; Schlussbestimmungen
13.1 Wir erheben, nutzen und verarbeiten die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere dessen Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung. Diese Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details können unser Datenschutzerklärung unter https://www.ceva.de/Footer-links/Datenschutz entnommen werden.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des §305b BGB bedürfen keiner Form. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen der Textform.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
13.4 Ceva verpflichtet sich, seine Geschäfte in einer ehrlichen und ethischen Weise zu führen und erwartet das Gleiche von allen Geschäftspartnern. Details können der Ceva Business Partners Policy unter www.ceva.com/en/Who-are-we/Ethics-and-Compliance entnommen werden.